Gemeindeamt
Das Gemeindeamt unterstützt die Gemeinden des Kantons Zürich darin, ihre vielfältigen Aufgaben zu erfüllen und sich in Übereinstimmung mit dem kantonalen Recht zu organisieren.
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Über uns
Das Gemeindeamt ist eine organisatorische und finanzielle Schnittstelle des Kantons zu den Gemeinden. Es hilft den Gemeinden, sich in Übereinstimmung mit dem kantonalen Recht zu organisieren. Mit dem Finanzausgleich stellt das Amt sicher, dass alle Gemeinden ihre Grundaufgaben erfüllen können. Daneben ist das Gemeindeamt zuständig für die kantonalen Aufgaben des Zivilstands-, Einbürgerungs- und Einwohnerwesens. Zudem übt das Gemeindeamt die Fachaufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Kanton Zürich aus.
So erreichen Sie uns
Gemeindeamt des Kantons Zürich
Wilhelmstrasse 10, 8090 Zürich
+41 43 259 83 30
kontakt.gaz@ji.zh.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
8:00 bis 11:45 Uhr
13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 bis 11:45 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr
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Das Gemeindeamt ist ein Amt der Direktion der Justiz und des Inneren in der kantonalen Verwaltung Zürich. Unsere Aufgaben erfüllen wir mit rund 75 Mitarbeitenden. Wir befähigen die Gemeinden im Kanton Zürich, ihre Aufgaben korrekt und selbständig erfüllen zu können. Wir beaufsichtigen, beraten und unterstützen die Gemeinden in unseren Fachbereichen Einbürgerungen, Einwohnerwesen, Gemeindefinanzen, Gemeinderecht und Zivilstandswesen. Zudem üben wir die Fachaufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Kanton aus.
Wir sind für verschiedene Vollzugsaufgaben zuständig. Wir vollziehen den innerkantonalen Finanzausgleich, bearbeiten Einbürgerungsgesuche und erledigen die kantonalen Aufgaben im Zivilstandswesen wie Namensänderungen. Wir entwickeln und betreiben die technische Infrastruktur für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben wie die Kantonale Einwohnerdatenplattform und die Fachapplikation Einbürgerung. Wir begleiten in unseren Fachbereichen die Entwicklung der rechtlichen Grundlagen. Wir informieren die Gemeinden und die Bevölkerung über ihre Rechte und Pflichten.
In unserem Handeln lassen wir uns von folgenden Grundsätzen leiten:
Wir bauen Brücken und verbinden
Wir vernetzen unsere diversen Anspruchsgruppen untereinander, zum Beispiel mit Veranstaltungen, Schulungen oder mit dem Vermitteln von geeigneten Ansprechpersonen.
Wir schaffen gemeinsam Mehrwert
Wir setzen uns in Absprache mit allen relevanten Beteiligten für tragfähige Lösungen ein.
Wir bewegen uns für die Gemeinden und ihre Bevölkerung
Wir engagieren uns, innerhalb des rechtlichen Rahmens Lösungen zugunsten Gemeinden und Bevölkerung zu finden.
Wir tragen unseren Anspruchsgruppen Sorge
Wir begegnen unserem Gegenüber offen, respektvoll und auf Augenhöhe. Wir stehen unseren Anspruchsgruppen zur Verfügung und unterstützen sie dabei, ihre Rechte zu kennen und auszuüben.
Wir sind verlässlich
Wir vereinen ein grosses Fachwissen und teilen dies. Wir übernehmen Verantwortung für unsere Auskünfte und unser Handeln.
Wir arbeiten mit Herz, Kopf und Hand zusammen
Wir achten unser Gegenüber. Wir sind Expertinnen und Experten auf unserem Gebiet. Wir packen an. Wir tun dies gemeinsam, über die verschiedenen Fachbereiche hinweg.
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